Mietrecht und Wohnungs­eigentumsrecht

Das Mietrecht schützt Mieter und Vermieter und regelt ihre Rechte und Pflichten im Mietverhältnis. Es stellt sicher, dass Mieter in einem sicheren und angemessenen Wohnumfeld leben können, während Vermieter ihre Immobilie wirtschaftlich nutzen können.

Das Wohnungseigentumsrecht hingegen schafft die rechtlichen Grundlagen für das Eigentum an einzelnen Wohnungen und die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum in Mehrfamilienhäusern, um ein harmonisches Zusammenleben der Eigentümer zu gewährleisten.

Ich vertrete Sie unter anderem in folgenden Belangen:

  • Regelungen zu Form und Inhalten von Miet erträgen (privat und gewerblich)
  • Bestimmungen zur Miete, zu Nebenkosten und zu Betriebskosten.
  • Regelungen zur Mieterhöhung, insbesondere zur ortsüblichen Vergleichsmiete und zur Kappungsgrenze
  • Regelungen zur Kaution, einschließlich Höhe, Anlage und Rückzahlung
  • Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
  • Mietminderung bei Mängeln und Störungen

sowie

  • Teilungserklärung und Eintragung ins Grundbuch
  • Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (inkl. Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan und Hausgeld)
  • Regelungen zur Instandsetzung und -haltung des Gemeinschaftseigentums
  • Möglichkeiten der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung innerhalb der WEG
  • Beschlussanfechtung und Verwaltungsklagen